PV-Strom in Österreich:
Das ändert sich 2026/2027

von Manuel Jarc, OPS JARC e.U.·Stand Oktober 2026 · Lesedauer 7 Min.

Für PV-Betreiber in Österreich ändert sich gerade viel: neue Regeln zum Teilen von Strom, weniger Bürokratie für Betriebe, Netzentgelte für größere Einspeiser, die Spitzenkappung und eine geplante Förderreform. Dieser Beitrag ordnet ein, was bereits gilt, was erst geplant ist und was das für Eigenheime, Betriebe und Gebäude mit mehreren Nutzern bedeutet. Stand: 22. Oktober 2026.

Auf einen Blick

  • Erleichterung 1: Seit 1. Oktober 2026 gilt der neue Rahmen für die gemeinsame Energienutzung (ElWG). Strom lässt sich einfacher teilen, auch direkt zwischen Vertragspartnern (Peer-to-Peer).
  • Erleichterung 2 (geplant): Die Novelle der Gewerbeordnung soll klarstellen, dass PV-Anlagen und E-Ladestationen gewerberechtlich genehmigungsfrei sind. Stand 7. Oktober 2026: noch nicht beschlossen.
  • Entlastung für kleine Anlagen: Laut PV Austria zahlen Anlagen bis 20 kW netzwirksamer Leistung keine Netzentgelte für die Einspeisung.
  • Neue Spielregeln: Neue Anlagen müssen für den Netzbetreiber ansteuerbar sein, und die Einspeisung kann auf 70 % der Modulspitzenleistung gekappt werden.
  • Förderreform (geplant): Ab 2027 soll der Fokus von kleinen PV-Anlagen auf Stromspeicher wechseln.

Gemeinsame Energienutzung ab 1. Oktober 2026

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025) wird die „gemeinsame Energienutzung“ (§§ 65 ff ElWG) seit 1. Oktober 2026 vollständig anwendbar. Sie schafft einen einheitlichen Rahmen für Energiegemeinschaften und für das Teilen von Strom auf vertraglicher Grundlage.

Die wichtigsten Punkte laut der Rechtsanalyse von CMS:

  • Strom kann ab Oktober 2026 auf vertraglicher Grundlage direkt zwischen Marktteilnehmern übertragen werden (Peer-to-Peer).
  • Das ElWG kennt vier „Nahebereiche“: gemeinschaftliche Leitungsanlagen, Standortbereich, Lokalbereich und Regionalbereich.
  • Aktive Kunden dürfen mit einer einzelnen Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage an bis zu fünf Modellen der gemeinsamen Energienutzung gleichzeitig teilnehmen.
  • Bestehende Energiegemeinschaften laufen im neuen System weiter.

Laut PV Austria darf ein Anlagenbetreiber außerdem Nachbarn über eine Direktleitung versorgen und den Netzanschluss des Nachbarn zur Einspeisung nutzen. Zusätzlich unterstützt der Klima- und Energiefonds mit einem neuen Förderprogramm „Gemeinsame Energienutzung“ bestehende Energiegemeinschaften und neue Projekte, dafür stehen bis zu 6,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Grundlagen zu Energiegemeinschaften finden Sie auch in unserem Beitrag Energiegemeinschaften in Österreich.

Gewerbeordnung: PV-Anlagen sollen genehmigungsfrei werden

Das Wirtschaftsministerium hat am 7. Oktober 2026 die Novelle der Gewerbeordnung vorgestellt. Sie setzt zehn Maßnahmen aus dem Entbürokratisierungspaket um. Für PV relevant ist diese Klarstellung: PV-Anlagen und E-Ladestationen sind gewerberechtlich genehmigungsfrei. Gewerberechtliche Einzelprüfungsverfahren sollen dafür entfallen.

Wichtig: Die Novelle befand sich zum Zeitpunkt der Aussendung erst im Wirtschaftsausschuss. Sie ist noch nicht beschlossen. Außerdem bezieht sich die Erleichterung auf das Gewerberecht. Andere Anforderungen, etwa Netzzugang, Elektrotechnik oder Baurecht, sind nicht Gegenstand der Aussendung und müssen weiterhin separat geprüft werden.

Für gewerbliche Objekte ist das vor allem eine Frage der Planungssicherheit: weniger Verfahrensaufwand bei der Errichtung von PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur am Betriebsstandort.

Netzentgelte für die Einspeisung

Das ElWG sieht Netzentgelte für die Einspeisung vor. Laut PV Austria (Stand der Gesetzesbeschlussfassung, Dezember 2025) gilt:

  • Anlagen bis 20 kW netzwirksamer Leistung zahlen keine Netzentgelte und können kostenfrei einspeisen.
  • Ab 2027 soll ein fixer Beitrag von 0,05 Cent pro kWh gelten, für neue und bestehende Anlagen ab 20 kW netzwirksamer Leistung.

Für Anlagen unter 20 kW, wie sie auf Einfamilienhäusern üblich sind, entfällt dieser Punkt damit. Für größere Anlagen, etwa auf Gewerbe- und Gemeindeobjekten, sollte der Beitrag in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einfließen.

Spitzenkappung und Ansteuerbarkeit

Das ElWG bringt auch neue technische Pflichten für neue Anlagen:

  • Spitzenkappung: Bei neuen oder erweiterten Anlagen darf der Netzbetreiber die Einspeisung auf bis zu 70 % der Modulspitzenleistung begrenzen (Quelle: BMWET).
  • Ansteuerbarkeit: Neue PV-Anlagen müssen laut pv magazine ab Juni 2026 für die Netzbetreiber ansteuerbar sein.
Spitzenkappung bei neuen PV-AnlagenTagesverlauf der PV-Leistung. Die Einspeisung darf bei neuen oder erweiterten Anlagen auf 70 Prozent der Modulspitzenleistung begrenzt werden. Die darüberliegende Spitze kann vor Ort genutzt oder gespeichert werden. Schematische Darstellung.100 %70 %Einspeisegrenze: 70 % der ModulspitzenleistungSpitze: vor Ort nutzen oder speichern6:009:0012:0015:0018:00PV-Leistung an einem SommertagSchematische Darstellung, keine Messdaten.
Schematische Darstellung der Spitzenkappung: Die Mittagsspitze oberhalb von 70 % der Modulspitzenleistung kann vor Ort genutzt oder gespeichert werden. Eigene Darstellung von OPS JARC, keine Messdaten.

Beispiel laut BMWET: Eine Anlage mit 10 kWp darf dann höchstens 7 kW einspeisen. Bei einer nach Süden ausgerichteten Anlage, die den gesamten Strom einspeist, würden laut BMWET weniger als 1 von 100 kWh abgeregelt. Bei Haushaltsanlagen entsteht demnach de facto kein Verlust. Ab 2028 ist eine „dynamische“ Version vorgesehen, bei der sich das Limit nach dem tatsächlichen Netzzustand richtet.

Beides verschiebt den Fokus von der Einspeisung zur Eigennutzung: Was nicht eingespeist werden kann, sollte vor Ort verbraucht, gespeichert oder geteilt werden.

Förderreform ab 2027: Speicher statt kleiner PV-Anlagen

Das Wirtschaftsministerium hat am 20. August 2026 eine Neuausrichtung der Investitionsförderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) angekündigt. Die breite Förderung für klassische, kleine PV-Anlagen soll ab 2027 auslaufen, stattdessen sollen Stromspeicher im Mittelpunkt stehen. Als Begründung nennt Minister Hattmannsdorfer den Überschuss an günstigem Strom zu Mittag, während am Abend der Preis deutlich steigt.

Zum Zeitpunkt der Meldung handelt es sich um eine geplante Reform. Die Förderung für PV-Anlagen und Stromspeicher wurde laut Unternehmensserviceportal bis Ende 2026 verlängert. Wer 2027 investieren will, sollte die endgültigen Förderbedingungen abwarten.

Was das in Summe bedeutet

Die Richtung ist klar: Eigenverbrauch, Speicherung und Teilen werden attraktiver, reine Einspeisung wird unattraktiver. Für Betreiber und Betriebe heißt das:

  • Der Wert einer PV-Anlage hängt stärker davon ab, wie viel Strom vor Ort genutzt wird.
  • Speicher und Lastmanagement gewinnen an Bedeutung, auch weil ab 2027 die neuen Netzentgelte mit Leistungspreis dazukommen. Mehr dazu in unserem Beitrag Neue Stromnetztarife ab 1. Jänner 2027.
  • Gemeinsame Energienutzung kann für Gebäude mit mehreren Nutzern, etwa Hausverwaltungen, Gemeinden oder Einkaufszentren, ein neuer Hebel sein.
Vier Wege für PV-StromPV-Strom kann selbst verbraucht, gespeichert, geteilt oder ins Netz eingespeist werden. Eigenverbrauch, Speichern und Teilen gewinnen an Bedeutung, reine Einspeisung verliert an Attraktivität. Einordnung von OPS JARC.PV-Anlageerzeugt StromSelbst nutzenEigenverbrauch vor Ortgewinnt an BedeutungSpeichernBatterie für den Abendgewinnt an BedeutungTeilengemeinsame Energienutzunggewinnt an BedeutungEinspeisenins öffentliche Netzverliert an AttraktivitätEinordnung von OPS JARC, keine Aussage der zitierten Quellen.
Vier Wege für PV-Strom und ihre Entwicklung. Die Bewertung ist die fachliche Einschätzung von OPS JARC, keine Aussage der zitierten Quellen.

Checkliste für PV-Betreiber

  1. Anlagenleistung prüfen: Liegt die netzwirksame Leistung über oder unter 20 kW?
  2. Eigenverbrauchsquote ermitteln: Wie viel Strom wird vor Ort genutzt, wie viel eingespeist?
  3. Neue Anlage oder Erweiterung geplant? Dann Spitzenkappung, Ansteuerbarkeit und Förderstand 2027 einrechnen.
  4. Gemeinsame Energienutzung prüfen, wenn mehrere Nutzer im Gebäude oder in der Nachbarschaft vorhanden sind.
  5. Gewerbliche Anlagen: Entwicklung der Gewerbeordnungs-Novelle beobachten, andere Genehmigungen weiterhin einplanen.

Unterstützung durch OPS JARC

Wir unterstützen Hausverwaltungen, Gemeinden und Gewerbebetriebe mit Energieberatung, Energieaudits und Energiemanagement, etwa bei der Frage, wie sich Eigenverbrauch, Lastmanagement und die neuen Rahmenbedingungen in Ihrem Objekt rechnen.

Video und weiterführende Links

Eine kompakte Einführung in das Modell der Energiegemeinschaften, das in der gemeinsamen Energienutzung aufgeht:

Externes Video. Inhalt und Stand liegen beim jeweiligen Kanal und können von diesem Artikel abweichen. Auf YouTube ansehen

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen zu PV-Änderungen

Laut PV Austria zahlen Anlagen bis 20 kW netzwirksamer Leistung keine Netzentgelte für die Einspeisung. Ab 20 kW soll ab 2027 ein Beitrag von 0,05 Cent pro kWh gelten.

Bei neuen oder erweiterten PV-Anlagen darf der Netzbetreiber die Einspeisung auf bis zu 70 % der Modulspitzenleistung begrenzen. Das soll Netzüberlastungen bei Sonnenspitzen vermeiden. Speicher und Eigenverbrauch machen die Kappung laut BMWET praktisch wirkungslos.

Nein, Stand 7. Oktober 2026 befand sich die Novelle der Gewerbeordnung im Wirtschaftsausschuss. Sie ist noch nicht beschlossen.

Ein Rahmen laut ElWG, in dem Strom zwischen Teilnehmern geteilt wird, etwa in Energiegemeinschaften oder auf vertraglicher Basis zwischen zwei Parteien. Er gilt seit 1. Oktober 2026.

Das hängt vom Eigenverbrauch und von den endgültigen Förderbedingungen ab. Die geplante Förderreform legt den Schwerpunkt auf Speicher. Eine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung ist empfehlenswert.

OPS JARC unterstützt Sie bei der Frage, wie sich Eigenverbrauch, Speicher und gemeinsame Energienutzung in Ihrem Objekt rechnen, von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Stand: 22. Oktober 2026.