Neue Stromnetztarife
ab 1. Jänner 2027

von Manuel Jarc, OPS JARC e.U.·Stand Oktober 2026 · Lesedauer 7 Min.

Ab 1. Jänner 2027 zählt auf der Netzrechnung nicht mehr nur, wie viel Strom Sie verbrauchen, sondern auch, wie viel Leistung Sie auf einmal aus dem Netz ziehen. Die E-Control hat dazu am 12. Oktober 2026 die größte Reform der Netzentgelte seit der Liberalisierung vorgestellt. Hier steht, was das für Haushalte und kleine Betriebe bedeutet und was in sozialen Medien oft falsch erklärt wird.

Auf einen Blick

  • Die E-Control hat die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) vorgestellt. Sie beruht auf dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und gilt ab 1. Jänner 2027, die Einführung erfolgt schrittweise.
  • Neu ist ein Leistungspreis auch für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe (Netzebene 7). Maßgeblich ist die höchste Viertelstunden-Leistung eines Monats.
  • Ab 1. Oktober 2027 gibt es zusätzlich den Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP): Rabatt auf den Netz-Arbeitspreis von Oktober bis März zwischen 23:00 und 5:00 Uhr.
  • Laut E-Control ändert sich für Haushalte ohne große Verbraucher wenig, in Simulationen zahlen drei von vier Haushalten weniger. Teurer kann es bei hohen Leistungsspitzen werden, etwa durch ungesteuertes E-Auto-Laden.

Was ändert sich ab 2027 konkret?

Bisher richtete sich das Netzentgelt für Haushalte im Wesentlichen nach der bezogenen Strommenge (kWh). Ab 2027 kommt eine zweite Komponente dazu: wie viel Leistung (kW) Sie auf einmal aus dem Netz beziehen.

Der Hintergrund: Das Stromnetz wird für die Spitzen dimensioniert. Photovoltaik, Wärmepumpen, E-Autos und Speicher verändern, wann und wie viel Strom fließt. Wer das Netz zu bestimmten Zeiten stark beansprucht, verursacht mehr Netzkosten als jemand mit gleichmäßigem Bezug. Die neue Struktur soll diese Kosten verursachergerechter verteilen.

Laut einer ORF-Steiermark-Grafik soll das System das bestehende Netz besser auslasten und österreichweit rund 300 Millionen Euro pro Jahr an Netzausbaukosten vermeiden. Die E-Control betont außerdem, dass das Gesamtaufkommen der Netzkosten gleich bleibt. Es wird umverteilt.

So funktioniert der Leistungspreis

  • Das Netzentgelt besteht künftig aus einem Arbeitspreis (Cent pro kWh) und einem Leistungspreis (Euro pro kW).
  • Für den Leistungspreis zählt pro Monat die stärkste Viertelstunde, also die höchste durchschnittliche Leistung in einem 15-Minuten-Intervall.
  • Der Leistungsanteil wird schrittweise erhöht. Als erster Schritt ist laut E-Control ein Verhältnis von 40 % Leistungspreis zu 60 % Arbeitspreis vorgesehen, das Ziel ist 50 : 50 innerhalb von etwa drei Jahren.
  • Als Mindestleistung setzt die E-Control in den künftigen Netztarifen 2 kW an. Für bestehende Anschlüsse gelten laut Energie NÖ 10 kW als verfügbare Anschlussleistung. Wie das bei Ihnen konkret verrechnet wird, hängt vom Netzbetreiber ab.

Wichtig: Euro-Beträge noch prüfen

Die konkreten Euro-Beträge je kW legt die E-Control in einer eigenen Tarifverordnung je Netzbereich fest. Prüfen Sie die Werte Ihres Netzbetreibers, bevor Sie Entscheidungen auf Basis von Zahlen aus Medien treffen.

Häufiges Missverständnis: Es zählt nicht „ein Tag“

In sozialen Medien wird die Reform oft so erklärt, als würde der Tag mit dem höchsten Verbrauch den ganzen Monat bestimmen. Das stimmt so nicht.

Richtig ist: Maßgeblich ist die höchste Leistung in einer einzelnen Viertelstunde des Monats, nicht ein ganzer Tag.

Das hat zwei praktische Folgen:

  • Kurze Spitzen werden geglättet. E-Control-Vorstand Michael Strebl gab bei typischen Haushaltsgeräten Entwarnung: Deren Spitzen sind meist nur kurz und werden durch das Viertelstundenintervall geglättet.
  • Anhaltend hohe Leistung ist das Problem. Teuer wird es bei Verbrauchern, die über eine Viertelstunde sehr viel Leistung ziehen, etwa E-Auto-Laden oder Wärmepumpen. Diese Haushalte müssen laut E-Control aktiv ihre Leistungsspitzen kappen.

Richtig bleibt das Ziel der Reform: Der Verbrauch soll möglichst gleichmäßig über den Tag verteilt sein, einschließlich der Nachtstunden, statt zeitgleich hoch zu sein.

Zwei Lastprofile mit gleicher EnergiemengeLinks ein Profil mit hoher Spitze in wenigen Viertelstunden, rechts ein gleichmäßigeres Profil mit derselben Energiemenge und deutlich niedrigerer Monatsspitze. Schematische Darstellung.Alles gleichzeitigWallbox, Wärmepumpe und Herd laufen zusammenMonatsspitzekW1 Balken = 1 ViertelstundeGestaffeltGleiche Energiemenge, über die Zeit verteiltMonatsspitzekW1 Balken = 1 ViertelstundeSchematische Darstellung, keine Messdaten. Beide Profile haben dieselbe Energiemenge (kWh).
Dieselbe Energiemenge, zwei Lastprofile: Links entsteht durch gleichzeitigen Betrieb eine hohe Monatsspitze, rechts bleibt die Spitze durch zeitliche Staffelung deutlich niedriger. Eigene schematische Darstellung von OPS JARC.

Wer zahlt mehr, wer weniger?

Laut E-Control profitieren Haushalte mit gleichmäßigem Netzbezug, Haushalte mit hohen Leistungsspitzen zahlen mehr. Nach den E-Control-Simulationen für die Endstufe zahlen rund 75 % der Zählpunkte weniger, 22,8 % mehr und 2,2 % etwa gleich viel.

Beispiele aus den Modellrechnungen (Datenbasis 2024):

MusterhaushaltJahresverbrauchLeistungsspitzeEffekt
Kleiner Haushalt1.800 kWh2 kWgrößte Ersparnis, laut Netz NÖ bis zu 31 %
Größerer Haushalt3.500 kWh4,4 kWca. 10 % Ersparnis
Haushalt mit Wärmepumpe8.700 kWh7 kWca. 12,4 % Ersparnis

Beispiel E-Auto (Netz NÖ): Ein E-Auto mit 7.000 kWh Jahresverbrauch, geladen mit 11 kW, würde laut Netz NÖ rund 21 % mehr kosten. Bei gedrosselter oder flexibler Ladeleistung sind bis zu 8,5 % Ersparnis möglich.

Modellrechnung auf Basis des E-Control-Vorschlags, kein Versprechen für Ihren konkreten Haushalt.

Mehrkosten entstehen laut E-Control bei Spitzen, die im Verhältnis zum Verbrauch hoch sind. Entscheidend ist Ihr tatsächliches Lastprofil.

SNAP und WiNAP: günstigere Zeitfenster

SNAP (Sommer)WiNAP (Winter)
Zeitraum1. April bis 30. Septemberab 1. Oktober 2027, jeweils Oktober bis März
Uhrzeit10:00 bis 16:00 Uhr23:00 bis 5:00 Uhr
Rabatt2026: 20 % auf den Netz-ArbeitspreisHöhe laut Tarifverordnung

Der SNAP nutzt die Mittagsstunden mit viel Photovoltaik-Strom. Der WiNAP ergänzt das für die Winternächte und belohnt Verbrauch, der das Netz entlastet.

Zeitfenster der Nieder-ArbeitspreiseDer Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt von April bis September zwischen 10 und 16 Uhr. Der Winter-Nieder-Arbeitspreis gilt ab Oktober 2027 von Oktober bis März zwischen 23 und 5 Uhr.SommerSNAP · April bis SeptemberWinterWiNAP · Oktober bis März, ab Okt. 202703691215182124Uhrzeit
Zeitfenster der Nieder-Arbeitspreise im Überblick. Eigene Darstellung von OPS JARC nach Angaben der E-Control.

Zeitplan

ZeitpunktWas passiert
12. Oktober 2026E-Control stellt die SNE-G-V vor
Herbst 2026Höhe der Entgelte wird in einer weiteren Verordnung festgelegt
ab 1. Jänner 2027Schrittweise Einführung der neuen Netzentgelte
1. Oktober 2027Erstmals Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP)
spätestens Mitte 2028Alle Netzbetreiber müssen auf das neue Tarifsystem umgestellt haben (laut ORF)

Für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe gilt eine Übergangsfrist, die je nach Netzbereich unterschiedlich ausfällt. Bestehende Kundinnen und Kunden müssen laut E-Control wegen der Umstellung keine Nachzahlungen leisten.

Was Haushalte jetzt tun können

Die folgenden Punkte sind Praxis-Empfehlungen von OPS JARC, keine Aussagen der E-Control:

  1. Große Verbraucher zeitlich staffeln. Wärmepumpen-Zusatzheizung, Warmwasserbereitung, E-Auto-Laden und Kochen müssen nicht in derselben Viertelstunde laufen.
  2. Wallbox auf reduzierte Ladeleistung einstellen oder mit Lastmanagement betreiben. Ungesteuertes Laden mit voller Leistung ist der klassische Spitzenverursacher.
  3. Nachtstunden nutzen. Mit dem WiNAP ab Oktober 2027 lohnt sich das Laden und Vorheizen in der Nacht zusätzlich.
  4. Eigene Viertelstundenwerte ansehen. Wer einen Smart Meter hat, kann seine Lastspitzen über das Portal des Netzbetreibers prüfen und herausfinden, wann die Monatsspitze entsteht.
  5. Auf die Tarifverordnung warten, bevor Sie investieren. Speicher oder Lastmanagement rechnen sich nur mit den echten Beträgen Ihres Netzbetreibers.

Was heißt das für kleine Betriebe?

Der Leistungspreis betrifft nicht nur Haushalte, sondern auch kleine Gewerbebetriebe auf Netzebene 7. Dort entstehen Spitzen oft durch gleichzeitig anlaufende Geräte, etwa Kühlung, Lüftung, Heizung, Ladeinfrastruktur oder Küche.

Ob und wie stark ein Betrieb betroffen ist, hängt von seinem Lastgang ab. Eine Lastgang-Analyse zeigt, wann die Monatsspitze entsteht und was sie verursacht. Daraus lassen sich Maßnahmen ableiten: Lastmanagement, zeitliche Staffelung, Optimierung der Betriebszeiten.

Unterstützung durch OPS JARC

Wir unterstützen Gewerbe- und Immobilienbetriebe mit Energieberatung, Energieaudits und Energiemanagement. Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, was die neuen Netzentgelte für Ihr Objekt bedeuten. Auch die Auswirkungen auf PV-Anlagen behandeln wir in unserem Beitrag PV-Strom in Österreich: Das ändert sich 2026/2027.

Video zum Thema

Zum Thema gibt es ein Erklärvideo, das die neuen Netzgebühren und den Winter-Nieder-Arbeitspreis aufgreift:

Externes Video. Inhalt und Stand liegen beim jeweiligen Kanal und können von diesem Artikel abweichen. Auf YouTube ansehen

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen zu den neuen Netztarifen

Nein. Maßgeblich ist die höchste Leistung in einer einzelnen Viertelstunde des Monats, nicht ein ganzer Tag.

Nein. Laut E-Control bleibt das Gesamtaufkommen der Netzkosten gleich, es wird umverteilt. In den Simulationen zahlen rund drei von vier Haushalten weniger. Haushalte mit hohen Leistungsspitzen können mehr zahlen.

Nicht zwingend. Für Haushalte ohne große Verbraucher erwartet die E-Control wenig Änderung. Wer ein E-Auto oder eine Wärmepumpe betreibt, sollte seine Lastspitzen prüfen und die Tarifverordnung des Netzbetreibers abwarten.

Die Beträge legt die E-Control in einer eigenen Tarifverordnung je Netzbereich fest. Bitte auf die Veröffentlichung und die Information Ihres Netzbetreibers achten.

Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) senkt den Netz-Arbeitspreis von April bis September zwischen 10 und 16 Uhr. Der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) tut das ab Oktober 2027 von Oktober bis März zwischen 23 und 5 Uhr.

Nein. Die Einführung erfolgt schrittweise, je nach Netzbereich. Spätestens Mitte 2028 müssen laut ORF alle Netzbetreiber umgestellt haben.

OPS JARC unterstützt Sie bei der Frage, wie sich die neuen Netzentgelte auf Ihr Gebäude oder Ihren Betrieb auswirken, von der Lastgang-Analyse bis zur praxistauglichen Umsetzung.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Verordnungen der E-Control und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Stand: 22. Oktober 2026.