Kooperation mit WastePro · TÜV-zertifiziert

Abfallwirtschaft &
Abfallbeauftragter

Rechtssichere Abfallwirtschaft für Unternehmen in Wien & Niederösterreich — in Kooperation mit WastePro.

Kooperation OPS JARC × WastePro

Diese Leistung erbringt OPS JARC in Kooperation mit WastePro — einem TÜV-Austria-zertifizierten Abfallwirtschaftsexperten für Wien & Niederösterreich. Sie erhalten eine integrierte Lösung aus FM-Beratung und professioneller Abfallwirtschaft aus einer Hand.

Viele Unternehmen unterschätzen ihre abfallrechtlichen Pflichten — bis zur Behördenprüfung. Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) verpflichtet Betriebe ab bestimmten Schwellenwerten zur Bestellung eines Abfallbeauftragten, zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und zur elektronischen Datenerfassung. OPS JARC bietet diese Leistungen in Kooperation mit WastePro als vollständig integrierte Lösung — nahtlos verbunden mit dem Facility Management Ihres Betriebs.

Leistungsinhalt

  • Übernahme der Funktion des externen Abfallbeauftragten gemäß § 11 AWG 2002
  • Erstellung und Aktualisierung des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) nach AWG-Anforderungen
  • EDM-Betreuung: Strukturierte Erfassung und Verwaltung aller Abfalldaten im Elektronischen Datenmanagement
  • Laufende Dokumentation aller Abfallströme — nachvollziehbar und prüffähig
  • Ansprechpartner für Behörden bei Kontrollen und Anfragen
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter und internen Verantwortlichen
  • Integration in Ihr bestehendes FM-System für eine vollständig digitale Übersicht
  • Identifikation von Optimierungspotenzialen in der Abfallwirtschaft (Kosten & Ressourcen)

Ihr konkreter Nutzen

  • Vollständige Rechtssicherheit nach AWG 2002 — kein Risiko bei Behördenprüfungen
  • Entlastung interner Ressourcen — wir übernehmen die gesetzliche Funktion
  • Lückenlose, prüffähige Dokumentation jederzeit verfügbar
  • TÜV-Austria-zertifizierter Partner (Zertifikatsnummer: Z24.12.014.072)
  • Integriert in Ihr FM-Gesamtkonzept — eine Lösung für alles
  • Kosteneinsparung durch optimierte Entsorgungslogistik und Vermeidung von Strafen

Rechtsgrundlage

Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) inkl. aller relevanten Verordnungen. Bei Überschreitung definierter Schwellenwerte (Abfallmenge, Mitarbeiteranzahl) sind Betriebe zur Bestellung eines Abfallbeauftragten und Erstellung eines AWK verpflichtet. Im Kontrollfall drohen empfindliche Verwaltungsstrafen.

Ablauf der Zusammenarbeit

1

Erstgespräch & Bedarfsanalyse

Gemeinsames Gespräch zur Klärung Ihrer abfallrechtlichen Pflichten und des aktuellen Stands.

2

Bestandsaufnahme

Erfassung aller Abfallströme, bestehender Dokumentation und organisatorischer Strukturen.

3

AWK-Erstellung & Bestellung

Erstellung des Abfallwirtschaftskonzepts und formelle Übernahme der Abfallbeauftragten-Funktion.

4

Laufende Betreuung

Kontinuierliche Dokumentation, EDM-Betreuung und Ansprechpartner für Behörden & interne Stellen.

Häufige Fragen

Gemäß § 11 AWG 2002 sind Betriebe, die jährlich mehr als 20 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 80 Tonken nicht gefährliche Abfälle erzeugen oder sammeln, zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet. Auch Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern fallen unabhängig von der Abfallmenge darunter.

Das Abfallwirtschaftskonzept ist eine strukturierte Dokumentation aller anfallenden Abfälle, ihrer Entsorgungswege und der organisatorischen Maßnahmen im Betrieb. Es ist für bestimmte Betriebe gesetzlich verpflichtend und muss alle 7 Jahre aktualisiert werden. Es dient auch als Grundlage für behördliche Kontrollen.

Ja — und das ist ein wesentlicher Vorteil der Kooperation OPS JARC × WastePro. Abfallwirtschaft ist ein integraler Bestandteil des Facility Managements. Wenn FM-Beratung und Abfallmanagement koordiniert sind, entstehen weniger Schnittstellen, bessere Dokumentation und deutliche Kosteneinsparungen.

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