ÖNORM B1300 & B1301

Objektsicherheitsprüfung

Rechtssichere Prüfung Ihrer Immobilie — vollständig dokumentiert, innerhalb eines Arbeitstages.

Als Gebäudeeigentümer oder Hausverwaltung tragen Sie die volle Haftung für die sichere Nutzung Ihrer Immobilie. Im Schadens- oder Gewährleistungsfall entscheiden Gerichte, ob Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind — die ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) und B 1301 (Nicht-Wohngebäude) sind dabei der entscheidende rechtliche Maßstab. OPS JARC führt diese Prüfungen professionell, vollständig dokumentiert und termingerecht durch.

Leistungsinhalt

  • Systematische Begehung aller Allgemeinbereiche, Fassaden, Dächer und Außenanlagen
  • Prüfung von Tragwerk, Konstruktion und baulichen Mängeln
  • Beurteilung aller technischen Anlagen (Heizung, Elektro, Sanitär)
  • Kontrolle von Fluchtwegen, Notbeleuchtung und Brandschutzeinrichtungen
  • Überprüfung von Tiefgaragen, Kelleranlagen und Parkflächen
  • Bewertung von Spielplätzen und Außenanlagen
  • Lückenloser Prüfbericht mit Fotodokumentation und Handlungsempfehlungen

Ihr konkreter Nutzen

  • Rechtssicherheit durch lückenlose Dokumentation (100+ Seiten Prüfbericht)
  • Lieferung des vollständigen Berichts innerhalb eines Arbeitstages
  • Frühzeitige Erkennung von Mängeln, bevor sie kostspielig werden
  • Klare Handlungsempfehlungen mit Prioritätenreihung
  • Bericht direkt einsetzbar für Behörden, Versicherungen und Gerichte
  • Weitergabe der Prüfkosten an Mieter möglich (Betriebskosten)
  • Zertifizierter Prüfer nach Austrian Standards (ÖNORM B1300/B1301)

So läuft eine Zusammenarbeit ab

1

Kontaktaufnahme & Terminvereinbarung

Kurze Vorabklärung zu Ihrem Objekt. Terminvereinbarung innerhalb 1–3 Werktagen.

2

Objektbegehung

Systematische Prüfung vor Ort nach dem ÖNORM-Katalog durch zertifizierten Prüfer.

3

Dokumentation & Bericht

Erstellung des vollständigen Prüfberichts mit Fotos, Bewertungen und Empfehlungen.

4

Übergabe & Nachbesprechung

Digitale Lieferung des Berichts. Auf Wunsch persönliche Besprechung der Ergebnisse.

Häufige Fragen

Die ÖNORM B 1300 empfiehlt eine Prüfung alle 5 Jahre für Wohngebäude. Bei Nicht-Wohngebäuden (ÖNORM B 1301) gelten je nach Nutzungsart unterschiedliche Intervalle — in der Regel 3–5 Jahre. Neubauten sollten bereits nach Fertigstellung erstmals geprüft werden.

Grundsätzlich alle Eigentümer und Hausverwaltungen, die eine Immobilie verwalten oder betreiben — unabhängig von der Größe. Im Schadensfall haftet der Eigentümer, wenn keine regelmäßige Prüfung nachgewiesen werden kann.

Ja, in der Regel können die Kosten der Objektsicherheitsprüfung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist. OPS JARC berät Sie dazu gerne.

Gebäudesicherheit ist kein Zufall.

Vertrauen Sie auf 12+ Jahre Erfahrung. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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