EU AI Act: Was Unternehmen
seit 2. August beachten müssen

von Manuel Jarc, OPS JARC e.U.·Gültig seit 2. August 2026 · Lesedauer 9 Min.

Am 2. August 2026 ist der bislang umfangreichste Teil des EU AI Acts in Kraft getreten — insbesondere neue Transparenzpflichten für KI-Chatbots, Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte. Gleichzeitig hat der sogenannte „AI Omnibus" (in Kraft seit 27. Juli 2026) wichtige Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben und einzelne Anforderungen vereinfacht.

Was ist der EU AI Act?

Die EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz („AI Act") ist weltweit der erste Rechtsakt mit konkreten, verbindlichen Regeln für den Einsatz von KI. Sie folgt einem risikobasierten Ansatz: Je größer die möglichen Risiken einer KI-Anwendung für Sicherheit und Grundrechte, desto strenger die Vorgaben — von „minimal" über „hoch" bis „inakzeptabel".

Welche Pflichten gelten für wen?

Welche konkreten Pflichten greifen, hängt auch davon ab, ob ein Unternehmen ein KI-System selbst anbietet (Provider) oder ein bestehendes System lediglich einsetzt (Deployer). Die meisten Unternehmen in der Praxis sind Deployer — für sie gelten schlankere, aber dennoch verbindliche Transparenzpflichten.

Der stufenweise Zeitplan des AI Act

  • Seit 2. Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken (schädlich manipulative Systeme, Social Scoring, bestimmte biometrische Kategorisierung, Emotionserkennung am Arbeitsplatz/in Bildungseinrichtungen)
  • Seit 2. August 2025: Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (technische Dokumentation, Urheberrechtsregeln, Transparenzinformationen)
  • Seit 2. August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50 (Chatbots, Deepfakes, KI-Texte von öffentlichem Interesse)
  • Voraussichtlich 2. Dezember 2027: Vollständige Anforderungen für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (verschoben durch AI Omnibus)
  • Voraussichtlich 2. August 2028: Hochrisiko-KI-Anforderungen für Systeme als Sicherheitskomponenten in Produkten

Neue Transparenzpflichten ab 2. August 2026

Drei Punkte sind für den betrieblichen Alltag besonders relevant:

1. Chatbot-Offenlegung

Unternehmen, die einen Chatbot oder Voicebot betreiben, müssen Nutzer spätestens bei der ersten Interaktion klar darauf hinweisen, dass sie mit einer KI kommunizieren — außer es ist aus dem Kontext ohnehin offensichtlich. Die EU-Leitlinien legen diese Ausnahme eng aus.

2. Deepfake-Kennzeichnung

KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder-, Audio- und Videoinhalte müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden — besonders wenn sie täuschend echt wirken.

3. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

Die Offenlegungspflicht bei Texten ist enger gefasst: Sie betrifft vor allem Veröffentlichungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die nicht redaktionell geprüft wurden und für die niemand die Verantwortung übernimmt. Werden Texte vor Veröffentlichung fachlich geprüft und einer verantwortlichen Person zugeordnet, greift diese Pflicht nicht.

Wichtig zu wissen: Nicht jedes KI-Bild und nicht jeder KI-Text braucht automatisch ein sichtbares Label — es kommt auf den konkreten Einsatzzweck und -kontext an.

Hochrisiko-KI: Was verschoben wurde

Die ursprünglich für August 2026 vorgesehenen umfassenden Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme (Risikomanagement, umfangreiche Dokumentation, menschliche Aufsicht, Protokollierung) wurden durch den AI Omnibus verschoben:

  • 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme
  • 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme als Sicherheitskomponenten in Produkten

Betroffene Unternehmen bekommen damit deutlich mehr Zeit für die Vorbereitung. 2026 bleibt damit vor allem ein Jahr der Transparenz- und Umsetzungspflichten sowie der organisatorischen Vorbereitung.

Praxisbeispiel aus dem Betriebsalltag

Beispiel: Ein Malerbetrieb möchte einen Beitrag zur Lehrlingssuche auf der Website veröffentlichen. Verwendet wird dazu ein KI-generiertes Bild, das zwei junge Menschen in Arbeitskleidung auf einer Baustelle zeigt — das Bild wirkt wie ein echtes Betriebsfoto.

Lösung: Es sollte klar dazu geschrieben werden, dass es sich um ein KI-generiertes Bild handelt. Wird der Begleittext ebenfalls mit KI-Unterstützung erstellt, aber vor Veröffentlichung fachlich geprüft und freigegeben, greift für den Text keine gesonderte Kennzeichnungspflicht.

Wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

  1. KI-Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden bereits eingesetzt, von wem und zu welchem Zweck?
  2. Rolle klären: Ist das Unternehmen Anbieter (Provider) oder nur Anwender (Deployer) eines KI-Systems?
  3. Interne KI-Regeln aufstellen: Klare Vorgaben, wann und wie KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen.
  4. Freigabeprozess etablieren: Verantwortliche Personen für die Prüfung KI-generierter Inhalte vor Veröffentlichung benennen.

Relevanz für Facility Management

Auch im Facility Management hält KI zunehmend Einzug — von Chatbots im Kundenservice über KI-gestützte Wartungsprognosen bis zu automatisiert erstellten Berichten in CAFM-Systemen. Wer KI-Tools in der Gebäudeverwaltung oder Kundenkommunikation einsetzt, sollte prüfen, ob die eigenen digitalen Werkzeuge bereits Transparenzanforderungen berücksichtigen.

Verbindung zu OPS JARC Leistungen

Im Rahmen von CAFM & Digitalisierung unterstützt OPS JARC bei der verantwortungsvollen Auswahl und Implementierung digitaler Werkzeuge — inklusive Blick auf aktuelle regulatorische Anforderungen wie den AI Act.

Häufige Fragen zum EU AI Act

Nein. Die Kennzeichnungspflicht für Texte betrifft speziell Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse, die nicht redaktionell geprüft wurden und für die niemand die Verantwortung übernimmt. Wird ein KI-Text vor Veröffentlichung von einer verantwortlichen Person geprüft und freigegeben, greift die Kennzeichnungspflicht nicht.

Bilder, die täuschend echt wirken (z.B. ein KI-generiertes Foto, das wie ein echtes Betriebsfoto aussieht), sollten klar als KI-generiert gekennzeichnet werden — vor allem wenn ein durchschnittlicher Betrachter sie sonst für ein reales Foto halten würde.

Ja. Nutzer müssen spätestens bei der ersten Interaktion klar darauf hingewiesen werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren — es sei denn, das ist aus dem Kontext ohnehin offensichtlich.

Nein, nur verschoben. Durch den AI Omnibus (in Kraft seit 27. Juli 2026) gelten die vollen Anforderungen für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme voraussichtlich erst ab 2. Dezember 2027, für Hochrisiko-KI als Sicherheitskomponente in Produkten ab 2. August 2028.

Eine KI-Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden bereits eingesetzt, von wem und zu welchem Zweck? Erst danach lässt sich beurteilen, welche Pflichten konkret greifen.

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